Rider & Research

* rider & research Programm (nur Schweiz / only in Switzerland):

Werden Jacke oder Hose der Vecttura rider-line bei einem Unfall so stark beschädigt, dass sie nicht mehr brauchbar sind und auch nicht mehr repariert werden können, erhalten Sie von uns bei Eigenverschulden Ersatz. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 55.- fällig.

 

Diese beschädigten Produkte dienen dann auch intern zur Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte.

 

§1 Anwendungsbereich:

Dies gilt für Kaufverträge zwischen uns und einem Käufer als Verbraucher (privater Endverbraucher) betreffend dem Kauf von Jacken und Hosen aus der Vecttura rider-line.

Sie gelten ausdrücklich nicht für Kaufverträge zwischen uns und Händlern / Gewerbetreibenden, d.h. Kaufleuten im Sinne des Gesetzes.

 

§2 Umfang:

Die oben aufgeführten Artikel der Vecttura rider-line  werden von uns im Schadensfall zurückgenommen und ersetzt, falls eine Reparatur nicht möglich oder kostengünstiger ist.

Ein Schadensfall ist dann anzunehmen, wenn der Schaden an unserer Ware durch einen selbstverschuldeten Unfall verursacht wurde.

Für einen ersetzten Artikel entsteht kein neues  protect & research Programm. Der ersetzte Artikel wird  nur innerhalb der ursprünglichen 2-Jahresfrist des ausgetauschten Artikels zurück genommen oder repariert.

Im Fall einer Ersatzlieferung werden sowohl die Artikel wie auch die serienmässig mitgelieferten Protektoren des ursprünglichen Lieferumfang versandkostenfrei innerhalb der Schweiz zum Kunden geschickt.

 

§3 Voraussetzung:

Eine Rücknahme des Artikels oder eine Reparatur kann nur erfolgen, wenn der Schadensfall innerhalb von 4 Wochen nach Unfalldatum gemeldet wird.

Hierfür müssen Nachweise über den Unfall vorgelegt werden - als zwingend vorzulegender Nachweis gilt der Polizeibericht oder Unterlagen der Versicherung sowie der dazu gehörige Kaufbeleg des beschädigten Artikels.

Wir schicken dem Käufer nach Erhalt der Unfallmeldung ein Formular zur Schadensmeldung zu, welches der Käufer fristgerecht und vollständig innerhalb der 4 Wochen Frist nach Schadensereignis ausgefüllt zusammen mit den Nachweisen an uns zurück zu senden hat.  Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, nach Begutachtung des Artikels, eine für den Käufer kostenlose und fachgerechte Reparatur durchführen zu lassen.

Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen Ersatzartikel zur Nutzung in der Reparaturzeit. Sofern eine Reparatur nicht möglich bzw. nicht kostengünstiger ist und ein identischer Artikel nicht mehr vorhanden ist, wird dem Käufer ein gleichwertiger Artikel übergeben. Ist dessen Preis höher als der des ursprünglichen Artikels, trägt der Käufer die Differenz.

 

§4 Kosten:

A. Im Schadensfall fällt im ersten Jahr nach Kauf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 55.- an.

B. Im zweiten Jahr nach Kauf ist zusätzlich eine Selbstbeteiligung von CHF 25.- fällig, also insgesamt CHF 80.-, sofern die Ware ersetzt oder repariert wird.

C. Das Porto für die Rücksendung zu uns muss vom Käufer getragen werden.

 

§5 Ausschluss Ersatz oder Reparatur:

Der Ersatz oder die Reparatur des/der durch den Unfall beschädigten Artikel(s) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

- wenn die Sicherheit und / oder Funktion nicht beeinträchtigt ist

- vorsätzliche Beschädigung

- Teilnahme an Rennveranstaltungen, Fahrertrainings, Schulungsfahrten bzw. hiermit vergleichbaren Fahrten

- Bagatellschäden (Artikel runtergefallen, Motorrad umgefallen, Brandlöcher, etc.)

- wenn zwischen Unfalldatum und Schadensmeldung mehr als 4 Wochen liegen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch auf Ersatz / Reparatur des Artikels

- wenn es sich bei dem beschädigten Artikel um einen reduzierten oder rabattierten Artikel handelte

- wenn zwischen Kaufdatum und Unfallzeitpunkt mehr als 2 Jahre liegen. Die Einhaltung der 2-Jahres-Frist ist durch Einsendung des Kaufbelegs zu belegen.


§6 Sonstiges:

Im Leistungsfall gehen etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber Dritten auf uns über. Der Käufer tritt seine Forderungen bzgl. den von uns ersetzten / reparierten Artikeln an uns ab - wir nehmen diese Abtretung an. Dieses protect & research Programm ist eine freiwillige Serviceleistung von Vecttura.

 

§7 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Im Schadensfall kontaktieren Sie uns bitte zuerst per Email über unsere Kontaktseite (contact / about us).  Dieses Datum gilt als Meldedatum!

Schreiben Sie uns bitte den Schadenstag, das Kaufdatum, Schuldfrage, Artikel, Preis der Ware und Art der Beschädigung, ggfs. auch einige Fotos.

Bei Fremdverschulden haftet der UNFALLGEGNER!!!  Bitte sende Sie im Vorfeld keine Artikel an uns.